Ferienwohnung Rieth

hausordnung.

Liebe Gäste...

…wir begrüßen  Sie herzlich in unserer Ferienwohnung. Damit alle Gäste eine angenehme Wohnung vorfinden, bitten wir Sie die folgende Hausordnung einzuhalten.

Mit dem Einzug in die Wohnung akzeptieren Sie die folgende Hausordnung.

Allgemein

Sollten Sie irgendetwas in der Einrichtung vermissen oder wenn Sie Hilfe brauchen, wenden Sie sich vertrauensvoll an uns. Bitte gehen Sie mit der gesamten Einrichtung und dem Inventar sorgsam um und behandeln Sie das Mietobjekt pfleglich.

Tragen Sie bitte Sorge dafür, dass auch Ihre Mitreisenden, die Mietbedingungen einhalten!

Lüften

Die Räume bitte ausreichend lüften, insbesondere nach dem Duschen um Schimmelbildung zu  vermeiden.

Entsorgung

Der Abfall wird getrennt nach:

Restmüll (graue Tonne)
Papier (blaue Tonne)
Wertstoff/Plastik (gelbe Tonne)
Biomüll (braune Tonne)

Entsprechende Behältnisse stehen auf dem Grundstück zur Verfügung.

a) Für Mülleimer und Kosmetikeimer im Bad bitte Mülltüten benutzen und verschlossen entsorgen  (Restmüll)  

b) In die Küchenspüle, die Waschbecken, Dusche und Toilette dürfen keine Abfälle, Essensreste, sowie Hygieneartikel (z.B. Feuchttücher) entsorgt werden.

An- und Abreise

Anreise:
frühestens  15.00 Uhr bis 19 Uhr
Abreise:
spätestens  11.00 Uhr 

Zahlungsmöglichkeit

Gesamtbetrag per Überweisung bis
5 Tage vor Anreise oder beim Check-In in bar.

Nichtraucherwohnung

Das Rauchen ist innerhalb der Wohnung nicht erlaubt.

WLAN

Kostenlos während des Aufenthaltes.
Der Zugang darf nur zu rechtlich gestatten Zwecken genutzt werden.

Reinigung

Wir bitten Sie, die Ferienwohnung bei Abreise besenrein zu hinterlassen und alles benutzte Geschirr wieder sauber in die Schränke einzuräumen.

Hinterlassen Sie den Innenraum von Backofen und Mikrowelle sowie den Kühlschrank bitte im sauberen Zustand.

Ruhezeiten

Sonn- und Feiertagsruhe, die Mittagsruhe von 13.00 bis 15.00 Uhr und die Nachtruhe von 22.00 bis 7.00 Uhr.

Haustiere

Leider nicht möglich.

Parkmöglichkeit

Durch die Bereitstellung der Parkmöglichkeit auf dem Grundstück, kommt dadurch kein Verwahrungsvertrag zustande. Bei Abhandenkommen oder Beschädigung auf dem Grundstück abgestellter oder rangierter Kraftfahrzeuge und deren Inhalte haftet der Eigentümer der FeWo  nicht, außer bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit.

Beschädigungen

Für Schäden, Verunreinigungen und Beeinträchtigungen an den vermieteten Räumen und Gegenstände, sofern diese über normale Abnutzung hinausgehen, haftet der Mieter.  

Hausrecht

Bei sofort notwendigen Reparaturen kann es unerlässlich sein, dass der Vermieter die Ferienwohnung ohne Wissen des Gastes betreten muss.

Schlüssel

Bitte geben Sie die Schlüssel nie aus der Hand. Ein Verlust der Schlüssel ist umgehend zu melden und der Gast haftet bis zur Höhe der Wiederbeschaffungskosten.

Bitte denken Sie bei Abreise an die Übergabe der Schlüssel.

Küche

Bitte
a) Geschirr, Töpfe und Besteck etc. nur in sauberem und trockenem Zustand in die Schränke stellen

b) Töpfe und andere heiße Gegenstände bitte nicht ohne Untersetzer auf die Tische oder die Arbeitsplatte stellen.

c) Benutzen Sie zum Schneiden immer ein Schneidebrett als Unterlage.

Sorgfaltspflicht

a) Die Eingangstür soll grundsätzlich beim Verlassen des Hauses per Schlüssel verschlossen werden.

b) Ebenso sind auch alle Fenster beim Verlassen der Wohnung zu schließen, um mögliche Schäden durch Unwetter oder Einbruch zu vermeiden.

Haftung

Der Vermieter haftet nicht für Wertgegenstände des Gastes/der Gäste.
Eltern haften für Ihre Kinder.

Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit und Ihr Verständnis!

Wir wünschen Ihnen einen angenehmen Aufenthalt, viel Spaß, Entspannung und Erholung.
Bei Fragen stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung!

Ihre Gastgeber

Heinz-Dieter + Monika Rieth